Berlin – Das Bundesbauministerium unter Hubertus Heil (SPD) arbeitet an einem neuen Gesetz zur Modernisierung des Städtebaus und Raumordnungsrechts. Der Referentenentwurf enthält Regelungen, die Enteignungen bei sogenannten „Schrottimmobilien“ erleichtern und Kommunen ermöglichen sollen, bei Grundstücks- oder Hauskäufen den Verfassungsschutz und das Bundeskriminalamt einzuschalten, wenn der Käufer als „verfassungsfeindlich“ gilt. Kritiker sprechen von einem Angriff auf Eigentums- und Meinungsfreiheit.

Kommunen sollen künftig Verfassungsschutz und BKA einschalten dürfen, wenn sie den Käufer für „verfassungsfeindlich“ halten – und dann per Vorkaufsrecht zuschlagen.
Wer die falsche Meinung hat, darf in Deutschland kein Haus mehr kaufen. Eigentum nur noch bei „reiner Gesinnung“?
Das Gesetz richtet sich explizit gegen „rechtsextreme Raumnahmestrategie“ – und öffnet die Tür zur gesinnungsbasierten Enteignung.
Im Entwurf ist vorgesehen, dass Gemeinden Grundstücke enteignen können, wenn diese als „Schrottimmobilie“ eingestuft werden und der Eigentümer einem Modernisierungs- oder Instandsetzungsgebot nicht nachkommt. Ziel sei es, nachteilige Auswirkungen auf das soziale und städtebauliche Umfeld zu beseitigen.
Gleichzeitig soll ein Vorkaufsrecht der Kommune eingeführt werden, wenn der Verdacht besteht, dass der Käufer „Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ unterstützt. Dazu soll das Verfassungsschutzgesetz geändert werden, um eine Übermittlung personenbezogener Informationen an Kommunen zu ermöglichen.
Kritiker wie Alexander Gauland und andere Oppositionspolitiker bezeichnen das Vorhaben als „totalitär“ und „Einstieg in den Willkürstaat“. Sie argumentieren, dass legale Meinungsäußerungen künftig dazu führen könnten, dass Bürgern der Erwerb von Eigentum verwehrt wird. Der Entwurf spreche explizit von „Segregationstendenzen“ und „rechtsextremen Raumnahmestrategien“, was als gezielte Ausrichtung gegen bestimmte politische Richtungen interpretiert wird. Besonders umstritten ist die Formulierung, dass es ausreiche, wenn ein „aktives, nicht notwendig illegales Vorgehen“ vorliege.
Das Gesetz würde bedeuten, dass Kommunen bei Verdacht auf „verfassungsfeindliche Bestrebungen“ den Verfassungsschutz oder das BKA konsultieren können. Da der Verfassungsschutz weisungsgebunden ist, befürchten Kritiker eine politische Instrumentalisierung.
In der Praxis könnte bereits eine kritische Äußerung in sozialen Medien oder eine Mitgliedschaft in einer bestimmten Partei ausreichen, um den Hauskauf zu verhindern.
Die Debatte um das neue Baugesetz reiht sich ein in eine Reihe von Vorhaben der aktuellen Regierung, die von Kritikern als Einschränkung bürgerlicher Freiheiten gesehen werden. Befürworter argumentieren, dass das Gesetz vor allem gegen vernachlässigte Immobilien und kriminelle Strukturen vorgehen solle, die das Wohnumfeld belasten. Gegner sehen jedoch die Gefahr einer Gesinnungskontrolle beim Eigentumserwerb.
Das Vorhaben befindet sich derzeit noch auf Referentenebene. Ob und in welcher Form es in den Bundestag eingebracht wird, bleibt abzuwarten.
Die Diskussion zeigt jedoch die tiefen Gräben in der Debatte um Eigentumsrechte, Meinungsfreiheit und staatliche Eingriffsbefugnisse.